Funktionsmängel an den Fischtreppen beeinträchtigen wandernde Fischpopulationen und schlagen sich nieder in der schlechten ökologischen Bewertung des Fließgewässerzustandes im Land nach Wasserrahmenrichtlinie. Die ökologische Durchgängigkeit dieser Anlagen an Gewässern erster und zweiter Ordnung soll im laufenden Betrieb und ohne manuellen Eingriff, durch die zuständigen Landesbehörden methodenvergleichend, kontrolliert und bewertet werden. Eine Vollkostenrechnung ist zu erstellen, die alle Um- und Neubauten von Fischauf- und Fischabstiegsanlagen in Gewässern erster und zweiter Ordnung sowie deren Unterhaltung berücksichtigt.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: LT-Drs. 8/729