Der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt kam in seinem Jahresbericht 2020 zu der Erkenntnis, dass weit über tausend Jahresabschlüsse der kommunalen Familie fehlen. Demzufolge fehlt eine valide Informationsbasis zur Ermittlung eines angemessenen Finanzbedarfs der Kommunen und für die Reform des Finanzausgleichsgesetzes. Aufgrund des geltenden Kommunalverfassungsgesetzes kann der Landesrechnungshof derzeit nur Kommunen über 25.000 Einwohner proaktiv prüfen.
Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Jan Scharfenort: „Der Umstand, dass der Landesrechnungshof derzeit keine Möglichkeit hat, Kommunen unter 25.000 Einwohnern stichprobenartig zu prüfen, ist nicht länger hinnehmbar. An dieser Stelle ist es zwingend erforderlich, das Kommunalverfassungsgesetz anzupassen. Denn nur wenn wir die genaue finanzielle Ausgangslage der Kommunen kennen, können wir ihnen auch ausreichende Mittel zur Verfügung stellen. Die AfD-Fraktion wird daher mittels eines Antrages im nächsten Plenum die Landesregierung dazu auffordern, die angesprochene Prüfungslücke zu schließen, um so eine adäquate Finanzausstattung der Kommunen auf den Weg zu bringen.“