Im Umsatzsteuergesetz (UStG) ist unter § 19 die Besteuerung der Kleinunternehmer geregelt. Diese Regelung stellt eine Vereinfachungsregelung für Unternehmen mit geringem Umsatz dar. Aus diesem Grunde ist diese Regelung wichtig und existentiell, um aus Arbeitnehmern/Bürgern eventuell Gründer und Selbständige und bei wirtschaftlichem Erfolg später auch Arbeitgeber und Unternehmer zu machen. Seit dem 1. Januar 2020 wurde die Steuerfreigrenze von 22.000 € Jahresbruttoeinkommen für Kleinunternehmer nicht mehr angehoben. Aber gerade in Sachsen-Anhalt, welches eine der niedrigsten Selbstständigen- und Gründerquoten aufweist, ist diese Grenze entscheidend, um Arbeitnehmer und Bürger zu animieren, den Sprung in Neben- oder Haupttätigkeit zu wagen.
Die Kleine Anfrage von Felix Zietmann sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0973aak.pdf