Am Mittwoch, den 13. Juli 2022 ist eine Weisung des Landesverwaltungsamtes an die Waffenbehörden des Landes ergangen, die explizit den dortigen Behörden vorgibt: „[…] derzeit keine neuen waffenrechtliche Erlaubnisse bei bekannter AfD-Mitgliedschaft zu erteilen“. Die Weisung ist klar rechtswidrig. Gesetzlicher Maßstab ist die Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 WaffG. Danach kann auch eine Regelvermutung entkräftet werden, wenn der Antragsteller das Vorliegen eines Ausnahmefalls sowie seiner Zuverlässigkeit nachweist. Diese Einzelfallprüfung ist Mitgliedern der AfD nun abgeschnitten.
Der Sprecher für Jagd- und Schützenwesen der AfD-Landtagsfraktion, Florian Schröder, meint dazu: „Wir lassen uns diese pauschale Vorverurteilung und gesetzwidrige Benachteiligung nicht gefallen und gehen hiergegen mit aller Entschlossenheit vor. Wir setzen uns für unsere Mitglieder ein. Wie hier mit den Sportschützen und Jägern durch die Landesregierung umgegangen wird, ist ein Skandal. Auf die Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zur Verdachtsfallbeobachtung darf nicht auch noch die Beugung des Waffenrechts folgen.“