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Gewässerverunreinigungen müssen geahndet werden!

Leider trifft das auf die Folgen der Havarie im Bernburger Solvay-Werk vom 21.09.2022 nicht zu. Denn das Fischsterben, das vom Unternehmen nachweislich verursacht wurde, blieb ohne weitere Konsequenzen. Ein Maßnahmenplan des Unternehmens für die Eigenkontrolle genügte dem Landesverwaltungsamt, um das Thema abzuschließen.

 

Hannes Loth, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, stellt das allerdings nicht zufrieden: „Ich bin weiterhin der Überzeugung, dass Recht und Gesetz für alle Bürger des Landes gelten müssen und schließe dabei Industrieunternehmen ein. Das Unternehmen Solvay Chemicals GmbH war nach Abschnitt 4, § 89 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, die Havarie den zuständigen Landesbehörden sofort zu melden. Dieser Pflicht kam das Unternehmen nicht nach. Stattdessen verstrichen Stunden, bis letztendlich Angler, durch das Fischsterben aufgeschreckt, die Landesbehörden informierten. Aus diesem Grund habe ich gegen das Unternehmen Anzeige erstattet.“

 

Abschließend führt Hannes Loth aus: „Welche Schlussfolgerungen sollen die Bürger unseres Landes ziehen, wenn die Landesbehörden derartige Umweltschäden tolerieren und die Verursacher ihren Pflichten nicht nachkommen müssen? Ich bin zudem erschüttert darüber, dass dieses laxe Vorgehen der Behörden ebenso dazu führt, dass industrielle Schadstoffeinleitungen in Gewässer auch mit unzulässigen Grenzwertüberschreitungen erfolgen. Der neueste Vorfall, nun wieder an der Bode in Staßfurt, am 24.09.2022, der durch den Landesanglerverband zur Anzeige gebracht wurde, zeigt klar, dass die Sodahersteller die Gesetze und Behörden nicht ernst nehmen und sich nun offenbar mit Rechtsverstößen abwechseln. Ich erwarte, dass die zuständigen Landesbehörden und der Umweltminister Prof. Armin Willingmann hier endlich durchgreifend aktiv werden und ab sofort unsere Gewässer vor derartigen Übergriffen und Zerstörungen schützen.“