Das Robert Koch-Institut (laut Stand vom 02.05.2022) gab bekannt, dass zur Wiederaufnahme der Tätigkeit ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem Ct-Wert >30 zulässig ist. Da aber im Land die Handhabung sehr unterschiedlich gestaltet ist, stellt sich die Frage, nach welcher Richtlinie gehandelt werden soll.
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1781aak.pdf