Der Aus- und Aufbau der Pflegestützpunkte und der Pflegeberatung hat vor dem Hintergrund des demografischen Wandels eine zentrale Bedeutung. Pflegestützpunkte und zertifizierte Pflegeberater nach § 7a SGB XI bieten ein flächendeckendes niedrigschwelliges und fallbezogenes Unterstützungsangebot für Menschen mit Pflege-, Versorgungs- und Betreuungsbedarf. Sie sollen eine unabhängige und neutrale zeitnahe Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen gerade im ländlichen Raum gewährleisten. Der mit dem Pflege Weiterentwicklungsgesetz eingeführte § 7a SGB XI normiert den Anspruch auf eine umfassende individuelle Pflegeberatung im Sinne eines Fallmanagements. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI (Pflegestützpunkte) wurde seit 2009, mit Ausnahme von Sachsen und Sachsen-Anhalt, in allen Bundesländern eingeführt, ihre Ausgestaltung jedoch individuell auf Landesebene geregelt.
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1808aak.pdf