Alle Verstöße gegen die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen seit dem 18. März 2020 und die zu ihrer Durchsetzung verhängten und noch nicht vollstreckten Strafen und Geldbußen sollen per Gesetz einer vollständigen Amnestie unterfallen. Alle noch laufenden Straf- und Bußgeldverfahren werden im Wege des allgemeinen Weisungsrechts durch die bearbeitenden Staatsanwaltschaften auflagenfrei eingestellt.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: LT-Drs. 8/1843