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Geruchsbelästigung durch Papierfabrik bei Thalheim – Regierungskoalition ignoriert betroffene Bürger

Im Ausschuss für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt wurde über den Selbstbefassungsantrag der AfD-Fraktion „Emissionen durch die Progroup Paper PM3 GmbH am Standort Sandersdorf-Brehna“ entschieden. Aufgrund ihrer Stimmmehrheit legten die Regierungsparteien dabei fest, dass die Vertreter der Bürgerinitiative „Lebenswertes Thalheim“ und der Ortsbürgermeister nicht persönlich über ihre Probleme berichten dürfen.

 

Daniel Roi, umweltpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, stellt dazu fest: „Bereits in der 7. Legislatur hatten wir das Thema im Umweltausschuss als Selbstbefassung gestellt. Die Bürgerinitiative (BI) wurde angehört. Die Landesregierung lobte das Kreislaufprinzip der Papierproduktion der Progroup, das Emissionen ausschließt und verwies auf mögliche Abweichungen während der ‚Einfahrphase der Produktion‘. In der nachfolgenden Beratung habe ich eine Stellungnahme der BI zu den anhaltenden Geruchsbelästigungen vorgelesen. Der Staatssekretär des grün-geführten Umweltministeriums, Dr. Klaus Rehda, vertröstete auf den kommenden Bürgerdialog, der eine Lösung für die Probleme finden sollte. Das Landesverwaltungsamt bedauerte, dass die Bürger es nicht als hilfreich ansähen, sich an die zuständige Behörde zu wenden. Unbefriedigend blieb auch die Antwort des zuständigen Ministeriums auf meine aktuelle Kleine Anfrage zum Thema ‚Bürgerunfreundliches Agieren des Landesverwaltungsamtes‘.“

 

„Nun, anderthalb Jahre später“, stellt Daniel Roi abschließend fest, „hat sich an der Sachlage nichts geändert, kein Versprechen wurde eingehalten und keine Lösung wurde gefunden, denn es stinkt in Thalheim, nach wie vor und zwar gewaltig, zum Himmel. Ebenso zum Himmel stinkt, dass die Regierungsparteien den Bürgern im Umweltausschuss verweigern, ihre Probleme persönlich vorzustellen. Daraus kann nur eine Schlussfolgerung gezogen werden: Eine Landesregierung, die Angst vor ihren Bürgern hat und ihnen ihr Mitbestimmungsrecht verweigert, verwirkt den Anspruch, die Bürger zu vertreten!“

Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Bürgerunfreundliches Agieren des Landesverwaltungsamtes“ (15.11.2022, Drucksache 8/1886) ist hier nachzulesen: LT-Drs. 8/1886