Die Polizeibehörden sind die Polizeiinspektionen, das Landeskriminalamt, die Fachhochschule Polizei sowie die Abteilung 2 des Ministeriums für Inneres und Sport. Eine Vergleichsgruppe bilden alle Polizeivollzugsbeamten im selben statusrechtlichen Amt. Ein Beförderungsstau ist gegeben, wenn das jährlich zugewiesene Beförderungsbudget nicht ausreicht, um alle in einer Vergleichsgruppe befindlichen beförderungsfähigen Beamten zu befördern. Ausweislich der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 8/966 (Drs. 8/1737) waren am 1. September 2022, betrachtet auf den jeweiligen Personalkörper im Polizeivollzugsdienst in der Polizeiinspektion Halle, über 13 Prozent und in der Fachhochschule Polizei sowie im Landeskriminalamt über 18 Prozent beförderungsfähige Beamte im Amt des Oberkommissars bzw. der Oberkommissarin. Daraus ergeben sich folgende Nachfragen.
Die kleine Anfrage von Hagen Kohl sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1939aak.pdf