Laut einem Artikel der Süddeutschen werden in Anstalten des öffentlichen Rundfunks üppige Ruhegehälter in außergewöhnlich kulanten Umständen gezahlt. Dadurch stellt sich die Frage, wie solche Regelungen beim MDR beschaffen sind.
Die Kleine Anfrage von Jan Scharfenort sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2000aak.pdf