Im Runderlass des Ministeriums des Inneren ist die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Gemäß Landtagsbeschluss gilt dieser Beflaggungserlass analog auch für Schulgebäude. In besagtem Erlass sind die zu setzenden Flaggen bestimmt. Darüber hinaus gelten die Vorgaben des Erlasses der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes . Weitere Flaggen dürfen dementsprechend nur mit Genehmigung des Bundesministeriums des Inneren gesetzt werden. Bei Flaggen anderer Staaten bedarf es zudem des Einvernehmens des Auswärtigen Amtes.
Die Kleine Anfrage von Gordon Köhler sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1998aak.pdf