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Abarbeitungsstand bei der Prüfung der rückständigen Verwendungsnachweise für Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus

Im Schreiben des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 24.09.2019 zum Jahresbericht des Landesrechnungshofes Abschnitt B – Nr. 7 Defizite bei der Abrechnung von Fördermaßnahmen des kommunalen Straßenbaus, insbesondere beim „Altstadtkreisel Wernigerode“ (Vorlage 28, Drs. 7/3518) heißt es, dass gemäß des Geschäftsbesorgungsvertrags mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) 351 Verwendungsnachweise an die IB übergeben und geprüft werden sollten. Insgesamt wurde der IB 340 Fälle übergeben. Insoweit wurden der IB im Bereich des kommunalen Straßenbaus elf Verwendungsnachweise weniger übergeben, als dies gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag ursprünglich vorgesehen war. Diese elf Verwendungsnachweise verbleiben zur Bearbeitung beim Landesverwaltungsamt (LVwA).

Die Kleine Anfrage von Daniel Wald sowie die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5379aak.pdf