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Abfallwirtschaftsplan rechtsverbindlich erklären

Der Abfallwirtschaftsplan Fortschreibung 2017 wirkt zwar als planerisches Element, aber die zuständigen Genehmigungsbehörden für die Erweiterung oder Neuzulassung einer Deponie können den Abfallwirtschaftsplan aufgrund mangelnder Rechtsverbindlichkeit bisher nicht als Entscheidungsgrundlage für gestellte Anträge heranziehen. Die AfD-Fraktion fordert daher, rechtsverbindliche Grundlagen zu schaffen, die auf der Basis des ermittelten Abfallaufkommens im Abfallwirtschaftsplan Fortschreibung 2017 dazu beitragen können, dass Kommunen, die in ihrem Einzugsgebiet Deponiekapazitäten begrenzen wollen, sich auf eine rechtsverbindlich festgestellte Kapazitätsgrenze berufen können.

LT-Drs. 7/5238