Die Genfer Flüchtlingskonvention ist mehr als 60 Jahre alt. Stattfindende Veränderungen müssen angepasst und Veränderungsprozesse vorangetrieben werden. Deshalb beantragten wir das „Abkommen zur Rechtsstellung von Flüchtlingen kündigen – Subsidiären Schutz einschränken“. Wer in einem nichtkriegführenden Drittstaat oder in einer dauerhaft befriedeten Region seines Herkunftslandes Schutz gefunden hat oder finden könnte, darf keinen Anspruch auf subsidiären Schutz haben. Wir möchte mit diesem Antrag keine Menschenrechte von Flüchtlingen beschneiden, aber wir bestreiten, dass Migration nach Europa ein Menschenrecht ist. Wir beantragten die Kündigung der Genfer Flüchtlingskonvention sowie des Protokolls und die Anpassung der entsprechenden Bundesgesetze.
Ergebnis: Der Antrag Drs. 7/3477 wurde abgelehnt.