Der Minister Prof. Dr. Armin Willingmann hatte gegen die Landesverfassung verstoßen und sollte deshalb ebenfalls von seinem Amt mit sofortiger Wirkung entbunden werden. Hintergrund sind die Geschehnisse um die „Bohrschlammgrube Brüchau“. Gleichzeitig wurde Minister Prof. Dr. Armin Willingmann aufgefordert, der Öffentlichkeit alle der Landesregierung bekannten relevanten Gutachten und Dokumente zu Brüchau vorzulegen.
Ergebnis: Der Antrag Drs. 7/3479 wurde abgelehnt.