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Abrechnung und Dokumentation der Corona-Schutzimpfung

In Deutschland kann sich jeder kostenfrei impfen lassen unabhängig von seiner Krankenversicherung GKV- und Privatversicherte ebenso wie Nichtversicherte. Basis dafür bildet die Coronavirus-lmpfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. Sie regelt auch die Vergütung und gibt vor, welche Daten in den Arztpraxen
dokumentiert werden müssen.

Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0581aak.pdf