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Abrechnungsbetrug bei den Krankenkassen

Bewusst falsche Abrechnungen gegenüber Krankenkassen erfüllen den Straftatbestand des Betrugs (Paragraf 263 Strafgesetzbuch). Dieser sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Eine weitere mögliche Straftat im Gesundheitssektor ist Untreue (Paragraf 266), die genauso bestraft werden kann.

2016 sind die Paragrafen 299a und 299b, Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheits- wesen, in Kraft getreten. Dabei geht es um Zahlungen von Therapieeinrichtungen oder Sanitätshäusern an Mediziner, die wiederum die Einrichtungen bevorzugen. In solchen Fällen von Wirtschaftskriminalität im Gesundheitswesen drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Deutschlandweit ist die AOK laut einer Pressemeldung allein in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 11.000 Hinweisen auf Fehlverhalten nachgegangen. Für ihre Versicherten habe die AOK-Gemeinschaft allein in diesen beiden Jahren 37 Millionen Euro zurückgeholt, die dem Gesundheitswesen durch Abrechnungsbetrug, Manipulationen von Abrechnungen oder Korruption entzogen worden sind.

Die Verfahren sind sehr aufwändig in der Prüfung und müssen durch spezialisierte Staatsanwälte durchgeführt werden. Da diese rar sind, können oft Fristen nicht eingehalten werden und müssen dann auf mehrere Monate hin verlängert werden.

Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund und Gordon Köhler sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2325aak.pdf