Nur wenn der Hausbesuch verordnet wurde, kann er von der Heilmittelpraxis abgerechnet werden. Das muss der Arzt auf der Verordnung vermerken, und es sind medizinisch-therapeutische Gründe nötig. Eine Hausbesuchspauschale bei ärztlich verordnetem Hausbesuch {bei Besuch mehrerer Patienten mit Wohnort in derselben sozialen Gemeinschaft am gleichen Tag – pro zugelassener Leistungserbringer nur einmal abrechenbar) von 10,37 Euro, Wegegeld in geschlossenen Ortschaften, Pauschale je Besuch (bei Besuch mehrerer Patienten mit Wohnort in derselben sozialen Gemeinschaft am gleichen Tag – pro zugelassener Leistungserbringer nur einmal abrechenbar) von 3,92 Euro und Wegegeld über Ortsgrenzen hinaus, Pauschale je Besuch (bei Besuch mehrerer Patienten mit Wohnort in derselben sozialen Gemeinschaft am gleichen Tag – pro zugelassener Leistungserbringer nur einmal abrechenbar) auch 3,92 Euro.
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0582aak.pdf