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Abrechnungsvergütungen bei Hausbesuchen

Nur wenn der Hausbesuch verordnet wurde, kann er von der Heilmittelpraxis abgerechnet werden. Das muss der Arzt auf der Verordnung vermerken, und es sind medizinisch-therapeutische Gründe nötig. Eine Hausbesuchspauschale bei ärztlich verordnetem Hausbesuch {bei Besuch mehrerer Patienten mit Wohnort in derselben sozialen Gemeinschaft am gleichen Tag pro zugelassener Leistungserbringer nur einmal abrechenbar) von 10,37 Euro, Wegegeld in geschlossenen Ortschaften, Pauschale je Besuch (bei Besuch mehrerer Patienten mit Wohnort in derselben sozialen Gemeinschaft am gleichen Tag pro zugelassener Leistungserbringer nur einmal abrechenbar) von 3,92 Euro und Wegegeld über Ortsgrenzen hinaus, Pauschale je Besuch (bei Besuch mehrerer Patienten mit Wohnort in derselben sozialen Gemeinschaft am gleichen Tag pro zugelassener Leistungserbringer nur einmal abrechenbar) auch 3,92 Euro.

Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0582aak.pdf