Gründe für die nicht erfolgte Abschiebung des wegen einer Vergewaltigung im Jahr 2017 verurteilten o.g. Flüchtlings; Abschiebung der an der Vergewaltigung beteiligten Flüchtlinge; Zeitpunkt der Einreise, Aufenthaltsstatus und Straftaten der o.g. Personen; Zahl der wegen fehlender/ unvollständiger Personaldokumente nicht abgeschobenen Personen; Maßnahmen für deren Abschiebung
Die Kleine Anfrage von Nadine Koppehel und Margret Wendt sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d5301aak.pdf