Der Bürgerkrieg in der Arabischen Republik Syrien ist seit Ende des Jahres 2020 tatsächlich beendet. Mitte Juli dieses Jahres manifestiert schließlich auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster die Einstufung der Arabischen Republik Syrien als sicheren Herkunftsstaat. Fast alle in Deutschland anerkannten syrischen Asylanten können daher problemlos wieder in ihre Heimat zurückkehren. Gleiches gilt auch für alle Syrer, welche kein Asyl zugesprochen bekommen haben und aufgrund von gewährtem subsidiärem Schutz ihren Aufenthalt begründet bekommen haben. Mit Antrag der AfD-Fraktion wird die Landesregierung aufgefordert, die Ausweisung syrischer Migranten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen und sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass rechtliche und sachliche Hindernisse beseitigt werden, die einer Ausweisung Ausländer syrischer Herkunft entgegenstehen.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/4458)