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Abstandsgebot für zeitgleiche Aufzüge und Kundgebungen ins Versammlungsrecht.

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (und auch der Meinungsfreiheit) wird gelegentlich durch konträre politische Versammlungen und Aufzüge infrage gestellt, die in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander durchgeführt werden. Die aktuelle gesellschaftliche Debatte um eine Corona-Impfpflicht und die Einschränkungen von Grund- und Bürgerrechten mit täglichen auch angemeldeten Demonstrationen und Kundgebungen im ganzen Land, heizt das politische Klima auf, was zur Entfaltung eines erheblichen Gewaltpotentials führen kann. In solchen Situationen will der vorliegende Antrag den Erstanmelder privilegieren. Aus diesem Grund fordert die AfD-Fraktion, das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge vom 03.12.2009 anzupassen. Es ist an geeigneter Stelle ein Abstandsgebot einzufügen, wonach u.a. jeweils nur eine Versammlung unter freiem Himmel an einem Ort und nur ein Aufzug auf einer festgelegten Route für den gleichen Zeitpunkt oder Zeitraum anmeldefähig sind.

Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: LT-Drs. 8/886