Verurteilte pädophile Straftäter unterliegen einer besonders hohen Rückfallgefahr. Die Landesregierung wird daher aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, eine entsprechende gesetzliche Regelung in die Strafprozessordnung einzuführen, damit Name, Anschrift und Foto eines wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilten Pädophilen auf den Internetseiten der Polizei veröffentlicht werden dürfen. Die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten von verurteilten Pädophilen greift zu Lasten des Betroffenen in dessen Grundrechte ein, schützt aber die Schwächsten der Gesellschaft.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/3285)