Heute wurde durch den Bundesrat endgültig die Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften verabschiedet. Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Hagen Kohl, begrüßte die Neuregelung heute im Landtag: „Gerade in der jüngsten Vergangenheit haben sich die Vorfälle gehäuft, bei denen Rettungskräfte während ihrer Arbeit behindert oder sogar verbal oder tätlich angegriffen wurden. Gegen Gaffer und Katastrophentouristen kann jetzt auch rechtlich konsequent vorgegangen werden. Gleiches gilt für den Schutz von Polizeibeamten. Gerade die aktuellen Vorkommnisse in Naumburg zeigen, wie wichtig hier eine Verschärfung des Strafrechts ist. Dies ist ein erster Schritt, um Rettungskräften und Polizeibeamten den ihnen zugehörigen Respekt zu erweisen.
Den Vorschlag des Innenministers und der SPD-Fraktion, die Anwendung von Fußfesseln zum Schutz vor terroristischen Anschlägen ins Landespolizeigesetz aufzunehmen, bewertete Kohl als Scheinlösung: „Ein zu allem entschlossener Terrorist, der bereit ist, einen Selbstmordanschlag zu verüben, wird sich von einer Fußfessel kaum aufhalten lassen. Bestenfalls ist diese als Mittel der Strafverfolgung bei konventionellen Tätern und zur Prävention sinnvoll.“