Sozialministerin Frau Petra Grimm-Benne muss bestimmte Äußerungen zu den AMEOS-Kliniken unterlassen. Wie das OLG Naumburg mitteilte, wurde dazu eine einstweilige Verfügung erlassen.
Die Kleine Anfrage von Andreas Gehlmann sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6940aak.pdf