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AfD begrüßt Gerichtsurteil in Stendaler Wahlfälschungsaffäre

In der Stendaler Briefwahlaffäre wurde das Urteil gesprochen. Das Landgericht Stendal verurteilte den Ex-Stadtrat Holger Gebhardt (CDU) wegen Wahl- und Urkundenfälschung in mehreren Hundert Fällen zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung.

 

Zu dem Gerichtsurteil sagte AfD-Fraktionsvorsitzender André Poggenburg heute: „Die Manipulationen und Wahlfälschungen um die Kommunalwahl in Stendal sind erschütternd. Das harte Urteil, mit einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung, gegen den ehemaligen Stadtrat Holger Gebhardt (CDU) ist daher wohl gerechtfertigt. Es stellte sich allerdings auch heraus, dass Gebhardt nicht alleiniger Täter sein könne. Zudem ist auch klar, dass neben der Stadtratswahl auch die Kreistagswahl manipuliert worden ist, diese wurde allerdings bisher nicht wiederholt. Hier ist zweifelsfrei Bedarf weiterer Aufklärung gegeben. Vielleicht kann diese durch einen Untersuchungsausschuss zu diesem Thema erfolgen. Die AfD-Fraktion hatte diese Möglichkeit schon vor Monaten als erste Fraktion in Betracht gezogen, wollte das Strafverfahren aber abwarten. Nun werden wir den Antrag der Linken zur Einrichtungen eines solchen Ausschusses mehrheitlich unterstützen. Das Vertrauen in die ordnungsgemäße Durchführung demokratischer Wahlen ist ein Grundpfeiler unserer Rechtsstaatlichkeit, hier darf es keinerlei Abstriche geben."