Der Mitteldeutsche Rundfunk hat recherchiert, dass 38 Personen „mit NS-Vergangenheit“ vor langer Zeit Ehrendoktortitel der Universitäten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verliehen bekamen. Die Meldung hat eine Debatte ausgelöst. Die sächsische Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange fordert von der TU Dresden Konsequenzen. Derweil prüfen die Juristen, ob eine Ehrenpromotion mit dem Tod erlischt.
Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher für Bildung, Kultur und Wissenschaft der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt: „Haben die Universitäten in Mitteldeutschland keine echten Probleme? Der Umstand, dass 38 längst verstorbene Personen, die einst einen Ehrendoktortitel verliehen bekamen, zugleich eine gewisse Nähe zum NS-Regime aufwiesen, ist jedenfalls nichts, was uns im Jahre 2018 beschäftigen sollte. Dass nun Juristen ernsthaft darüber debattieren, ob ein Ehrendoktortitel nach dem Tod überhaupt noch rechtswirksam aberkannt werden kann, erinnert an die scholastischen Debatten darüber, wie viele Engel auf einer Nadelspitze Platz finden.
Die Auseinandersetzung mit dem Hitler-Regime treibt immer absurdere Blüten, je weiter die Ereignisse in die Vergangenheit rücken. Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt erteilt dieser aberwitzigen Schuldmetaphysik eine klare Absage. Wenn man noch 1994 (!) keine Probleme hatte, Otto Beisheim trotz seiner SS-Mitgliedschaft einen Ehrendoktortitel zu verleihen, sollte uns das heute nicht kümmern. August von Mackensen, Ehrendoktor der Uni Halle, war ein Monarchist, nie NSDAP-Parteimitglied und hatte seine Wirkungszeit im Kaiserreich. Wer darin ein Problem sieht, hat ein Problem, dem nur noch die Psychologen abhelfen können. Beenden wir diese geistige Leichenfledderei und wenden uns den Problemen des Hier und Heute zu – es gibt davon mehr als genug!“