Auf Antrag der AfD-Fraktion wurde heute im Wirtschaftsausschuss erneut über die Bohrschlammdeponie Brüchau beraten. Bereits zu Beginn wurde deutlich, dass in dieser Sitzung nicht alle Fragen der Ausschussmitglieder geklärt werden würden. Daher wird eine Sondersitzung stattfinden, die den aktuellen Sachstand und die Zeitschiene der geplanten Erkundungsmaßnahmen zum Inhalt haben wird, die wiederum Voraussetzung für eine Entscheidung über eine geeignete Sanierungsvariante sind. In der heutigen Sitzung wurde ausgeführt, der bisherige Betrieb der Obertageabfalleinrichtung sei nach Bergrecht korrekt betrieben worden. Bedenken, die sich aus Sicht des geltenden Deponierechts zu den Anforderungen an geologische Barrieren einer Deponie ergäben, seien nicht relevant.
Die umweltpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, Lydia Funke, erklärte: „Wir werden für die kommende Sondersitzung alle vorliegenden Gutachten auswerten. Ich erwarte auch, dass die bis heute noch nicht zugänglich gemachten Gutachten bis dahin eingegangen sein werden, um alles umfänglich prüfen zu können. Das hätten die Altparteien schon längst machen müssen. Besonders unverschämt klingt vor diesem Hintergrund die Formulierung des SPD-Abgeordneten Holger Hövelmann, die Bevölkerung habe ein Recht darauf, dass die Behörden in dieser Sache so schnell wie möglich handelten. Dann frage ich mich, warum die SPD nicht schon längst dafür gesorgt hat. Dies verdeutlicht die Grundhaltung einer Partei, die zwanzig Jahre in Regierungsverantwortung des Landes stand und in dieser Zeit sämtliche Einwendungen des Landkreises der Gemeinden und der Bevölkerung zur Gefahr der Brüchauer Grube ignoriert hat. Ebenso untätig ist sie mit den bisherigen Erkenntnissen umgegangen, die bereits belegt haben, dass die Grube undicht ist. Die AfD wird die Brüchauer Obertagedeponie weiterhin solange thematisieren, bis sie endgültig verschwunden ist. Da das Abfallinventar nun bekannt ist und die geophysikalische Erkundung voraussichtlich Ende August abgeschlossen sein wird, erübrigen sich weitere messtechnische Erkundungen, die zudem – wenn aufgrund der Gutachtenfülle überhaupt erforderlich – bereits 2012 hätten durchgeführt werden müssen, als dem damaligen Betreiber die Betriebserlaubnis entzogen wurde.“