Die AfD-Fraktion macht heute im Landtag die Unangemessenheit der strafrechtlichen Privilegierung von 18- bis 21-Jährigen deutlich und fordert die ersatzlose Abschaffung des sogenannten Heranwachsendenstrafrechts (Jugendgerichtsgesetz §§ 105 ff). Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens Diederichs, führt dazu aus:
„Im Jahr 2013 wurden 66 Prozent der heranwachsenden Straftäter nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die ursprünglich als Ausnahme gedachte Regel wird so zur Norm. Gerade bei schweren Straftaten wird Jugendstrafrecht angewandt, obgleich die Einsichtsfähigkeit in das Unrecht bei den Tätern dieser Altersgruppe regelmäßig vorhanden ist. Wenn schwerste Gewaltdelikte von volljährigen Tätern als Jugendverfehlung oder Ausfluss geistiger Unreife eingestuft werden, dann ist das eine Verhöhnung der Opfer. Achtzehnjährige haben das Recht zu wählen, einen PKW zu führen. Sie dürfen Waffen besitzen und benutzen. Sie haben alle Rechte unserer Bürgergesellschaft, dann kann man sie aber nicht aus ihren Pflicht entlassen, die Konsequenzen ihres strafbaren Handelns ebenso vollumfänglich zu tragen.“
Die Rechtsfigur des Heranwachsenden nach §§ 105 ff. Jugendgerichtsgesetz sei ein Relikt jener Zeit, als die Volljährigkeit noch mit der Vollendung des 21. Lebensjahres eintrat und der Gesetzgeber bei mangelnder Einsichtsfähigkeit und fehlender geistiger Reife nicht die volle Härte des Gesetzes walten lassen wollte. Diese Rechtsansicht sei mittlerweile veraltet. „Ein über 18-Jähriger ist in der Lage, Unrecht von Recht zu unterscheiden. Die nach Jugendstrafrecht verhängten Strafen werden von den 18- bis 21-jährigen Tätern oft gar nicht als echte Strafe wahrgenommen. Genau deshalb muss derjenige, der keine Achtung vor der Gesundheit, vor dem Eigentum oder dem Leben anderer hat, die Konsequenzen des Erwachsenenstrafrechts deutlich und konsequent zu spüren bekommen,“ so Diederichs abschließend.