Am 24. November 2020 beantragten zweiundzwanzig Mitglieder des Landtags von Sachsen-Anhalt, darunter sämtliche Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion, die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens sowie den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Teile der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Sachsen-Anhalt beim zuständigen Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt. Gegenstand des Antrags sind die Regelungen zu Veranstaltungen, Zusammenkünften, Ansammlungen, Versammlungen (§ 2a der aktuellen Verordnung), zu Beherbergungsbetrieben und Tourismus (§ 5a), zu Gaststätten (§ 6a) sowie zu Ordnungswidrigkeiten (§ 13a).
Hierzu erklärt Oliver Kirchner, Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt:
„In den letzten Wochen und Monaten vertrat die AfD-Fraktion immer wieder die Auffassung, dass die Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung der Coronakrankheit nicht mit geltendem Recht vereinbar sind. Dabei sind die Maßnahmen nicht nur völlig überzogen, sondern eben grundsätzlich nicht geeignet, erforderlich und angemessen. Auch vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Verlängerung und nochmaligen Verschärfung des ,Lockdowns‘ sieht sich die AfD-Fraktion in der Pflicht, dies auch gerichtlich feststellen zu lassen. Da unser Antrag auf Einleitung eines Normenkontrollverfahrens nebst Eilantrag gestellt wurde, gehen wir von einer zügigen Entscheidung des Gerichts aus. Hoffentlich eine Entscheidung zum Wohle der Bürger unseres Landes, welche bereits schon viel zu lange unter den erdrückenden Maßnahmen der Landesregierung zu leiden haben.“