Kirchner: Die parlamentarische Kontrolle des Landesverfassungsschutzes muss grundsätzlich allen Fraktionen möglich sein
Am heutigen Mittwoch hat die AfD-Landtagsfraktion einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Polizei- und Verfassungsschutzrechts an Bundesrecht sowie zur Änderung von § 25 Abs. 1 VerfSchG-LSA der regierungstragenden Fraktionen CDU, SPD und FDP eingereicht. Die Initiative der AfD sieht vor, dass das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) in der Regel aus höchstens fünf Abgeordneten des Landtages besteht. Ferner muss jede Fraktion mindestens durch ein Mitglied im PKG vertreten sein. Gegebenenfalls ist die genannte Mitgliederzahl zu erhöhen, soweit dies zur Beteiligung aller Fraktionen notwendig ist.
Hierzu äußert sich der AfD-Fraktionsvorsitzende Oliver Kirchner wie folgt: „Die parlamentarische Kontrolle des Landesverfassungsschutzes muss grundsätzlich allen Fraktionen möglich sein. Dass einzelne oder mehrere Fraktionen, insbesondere Vertreter der Opposition, zukünftig nicht mehr Mitglied des PKG sein sollen, sehe ich nicht nur kritisch – ich halte es für verfassungsrechtlich bedenklich. So schreibt beispielsweise Artikel 48 Absatz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt den Oppositionsfraktionen ein Recht auf Chancengleichheit im Parlament zu. Unter anderem dieses Recht sehe ich durch den vorliegenden Gesetzentwurf gefährdet. Die unsererseits nun beantragte Änderung bessert hier nach und gewährleistet gleichzeitig die parlamentarische Kontrolle des Landesverfassungsschutzes durch alle demokratisch in den Landtag gewählten Fraktionen.“