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AfD-Fraktion beantragt rechtliche Prüfung des Corona-Sondervermögens

Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu kreditfinanzierten Sondervermögen besagt, dass staatliche Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurückgelegt werden dürfen. Das im Jahre 2021 beschlossene Coronavermögen soll nach Willen der Landesregierung jedoch auch für die Folgejahre genutzt werden.

Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Jan Moldenhauer: „Nach Auffassung der AfD-Fraktion ist die Zuführung von Finanzmitteln aus dem schuldenfinanzierten Corona-Sondervermögen in den Landeshaushalt für das Jahr 2024 mit dem Ziel einer Umgehung der Schuldenbremse rechtswidrig. Mit dem Ziel der Sicherstellung eines verfassungskonformen Landeshaushaltes habe ich den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beim Landtag zur Klärung dieser Frage mit einer schriftlichen Ausarbeitung beauftragt. Damit kommen wir unserer parlamentarischen Kontrollfunktion nach. Erneut zeigt sich: Die AfD-Fraktion ist der finanzpolitische Verfassungsschutz.“