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AfD-Fraktion deckt auf: „Prüffall“ in Sachsen-Anhalt bisher nicht gesetzlich definiert!

Lehmann: Perfide Falschbehauptung macht Innenminister Stahlknecht selbst zum „Prüffall“ für Moral und Charakter!

Eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Mario Lehmann zur Begriffsbestimmung „Prüffall“ und Abgrenzung zu „Verdachtsfällen“ hat offenbart, dass derartige Begriffe im „Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt“ überhaupt nicht definiert sind. Innenminister Stahlknecht hatte ungeachtet dessen die bundesweite Einstufung der AfD als „Prüffall“ öffentlich begrüßt, da nach seinen Angaben der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt diese Bewertung schon seit dem Jahr 2017 vornehmen würde.

Der Sprecher für Recht und Verfassung der AfD-Landtagsfraktion, Mario Lehmann, sagte dazu: „Es ist einfach ungeheuerlich, mit welchen Mitteln die Politelite in diesem Land versucht, sich an die Macht zu klammern. Im Verfassungsschutzgesetz von Sachsen-Anhalt gibt es keinen sogenannten ,Prüffall‘! Das muss der Innenminister sehr genau gewusst haben und trotzdem hat er diese Lüge in den Medien verbreitet, um potenzielle AfD-Sympathisanten fernzuhalten. Herr Stahlknecht erweist sich für das Amt des Innenministers bzw. für das eines zukünftigen Ministerpräsidenten als vollkommen untauglich, da er angesichts seiner perfiden Falschbehauptung selbst ein ,Prüffall‘ für Moral und Charakter ist!“

Die Kleine Anfrage mit Beantwortung der Landesregierung ist hier nachzulesen: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d4046aak.pdf