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AfD-Fraktion: Die Schaffung einer menschenwürdigen Grundversorgung ist Aufgabe des Staates, nicht seiner Bürger!

Immer wieder werden Grundstückseigentümer für Herstellungskosten von Abwasseranlagen zur Kasse gebeten. Doch letztlich sind Staat und Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge für eine Grundversorgung der Bürger verantwortlich. Die Einwohner des Dichterviertels werden in den kommenden Wochen hohe Beitragsbescheide der Tangermünder Stadtwerke erhalten. Der Grund sind Beiträge für den Bau einer Schmutzwasserbeseitigungsanlage.

Der AfD-Landtagsabgeordnete Ulrich Siegmund, in dessen Wahlkreis Tangermünde liegt, meint dazu: „Es kann und darf nicht sein, dass gerade in einem Bundesland mit einem im Bundesvergleich sehr geringen Pro-Kopf-Einkommen, Anschlussgebühren im teils vierstelligen Bereich fällig sind. Hier müssen politische Lösungen auf Landesebene her.

Ferner haben wir zur Überprüfung der aktuellen Situation ein Gutachten bei einem renommierten Verwaltungsjuristen in Auftrag gegeben. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Ermächtigungsgrundlagen der Stadt Tangermünde nicht beanstandungswürdig sind. Es ist daher für mich aus rechtlicher Sicht nachvollziehbar, warum die Bürger hier herangezogen werden. Dennoch empfehle ich den betroffenen Bürgern die Anschreiben der Verwaltung anhand folgender Punkte kritisch zu hinterfragen:

  1. Der § 4 der Abwasserabgabensatzung regelt die Beitragshöhe der Bürger. Die Regelungen sind hier sehr tiefgreifend, u. a. werden Unterscheidungen zwischen privat und gewerblich genutzten Grundstücken, zwischen dauerhaft und nicht dauerhaft genutzten Grundstücken und zwischen normal großen und übergroßen Grundstücken vorgenommen. Wurde die richtige Nutzung berücksichtigt?
  2. Wurde der richtige Adressat (Grundstückseigentümer) herangezogen?
  3. Sind die korrekten anrechenbaren Grundstücksflächen und die nutzungsbedingte Grundfläche hinterlegt?
  4. Wie viele Vollgeschosse wurden in der Anhörung genannt? Denn auch diese Größe findet Berücksichtigung in der Beitragsberechnung.
  5. Bei gärtnerisch oder ähnlich genutzten Grundstücken beträgt die Anrechnungsfläche nur 75 Prozent der anrechenbaren Fläche. Wurde dies berücksichtigt?

Anhand dieses Fragenkatalogs sollte jeder betroffene Bürger prüfen, ob die Beitragserhebung korrekt erfolgte.“

Matthias Büttner, Sprecher für Landesentwicklung und Verkehr der AfD-Landtagsfraktion, ergänzt hierzu: „Der Staat hat eine Daseinsvorsorgepflicht für seine Bürger! Es sollte selbstverständlich sein, dass eben auch für die Herstellung dieser wichtigen Infrastruktur nicht die Bürger finanziell herangezogen werden. Wir werden uns daher noch in dieser Legislatur dem Thema annehmen.“