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AfD-Fraktion fordert Aufklärung über das mögliche Versagen von Sicherheitseinrichtungen im Tatfahrzeug

Im Rahmen der nächsten Sitzung des 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses wird die AfD-Fraktion vier weitere Beweisanträge stellen. Dazu gehört u. a. die mündliche Vernehmung des Kfz-Sachverständigen, der für die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg das Tatfahrzeug gutachterlich untersucht hat. Gegenstand der Beweisanträge ist auch die mündliche Vernehmung des Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes, Herr Dipl.-Ing. Richard Damm, da der Sachverständige als international anerkannter Experte im Bereich der weltweiten Harmonisierung von Vorschriften zur Genehmigung und Überwachung von Kraftfahrzeugen gilt, wird sich ein Erkenntnisgewinn zur Rechtslage der verbauten Sicherheitseinrichtungen beim Tatfahrzeug BMW X3 erhofft, sowie dazu, wie sich die Zulassungsbehörden allgemein mit den Sicherheitseinrichtungen bei Fahrzeugen seit dem Anschlag auf den Breitscheidplatz 2016 beschäftigt haben. Ferner soll als sachverständiger Zeuge das Vorstandsmitglied der BMW AG, Herr Dr. Joachim Post, vernommen werden, um nähere Erkenntnisse darüber zu erlangen, wie sich insbesondere die Sicherheitseinrichtungen bei Fahrzeugen der BMW X3-Modelle verhalten.

Der Obmann der AfD-Landtagsfraktion im 21. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Matthias Büttner aus Staßfurt, sagt dazu: „Die AfD-Fraktion fordert nach über vier Monaten endlich Aufklärung, wie es dem Attentäter, trotz der verbauten modernen Sicherheitsvorrichtungen im BMW X3, möglich sein konnte, ungehindert über den Weihnachtsmarkt zu fahren. Neben dem Notbremssystem, über dessen mögliche Deaktivierung ebenfalls zu diskutieren ist, hätten auch andere Mechanismen das Fahrzeug stoppen müssen, deren Nichtintervention ist daher kritisch zu hinterfragen. Es ist zu erörtern, welche Fahrzeugfunktionen solche Amokfahrten effektiv verhindern können und ob es hierbei Versäumnisse gab. Die sachverständigen Zeugen sollen auch darüber berichten, inwiefern es bereits Veränderungen bei der Entwicklung von Kraftfahrzeugen durch das Aufkommen des Phänomens der Nutzung als Tatwaffe gab und welche Veränderungen diese im Allgemeinen waren.“