Heute vor 150 Jahren wurde der symbolische Grundstein für den deutschen Nationalstaat gelegt, in dessen Rechtsnachfolge die Bundesrepublik Deutschland bis heute Teil der „staats- und völkerrechtlichen Kontinuität Deutschlands“ ist. Denn am 18. Januar 1871 wurde in Versailles das Zweite Deutsche Kaiserreich proklamiert. Damit wurde knapp 65 Jahre nach der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und dem Zwischenspiel des deutschen Bundes ein neuer, moderner deutscher Nationalstaat geschaffen.
Obwohl die Reichsgründung „von oben“, das heißt durch Bismarck und die deutschen Fürsten erfolgte, wäre sie nicht ohne einen machtvollen Prozess der Nationswerdung „von unten“ möglich gewesen. Gerade die Einheits-, Freiheits- und Demokratiebewegungen von 1817 (Wartburgfest), 1832 (Hambacher Fest) und 1848 (Paulskirche) schufen nachhaltige Impulse für die lang ersehnte Gründung des deutschen Nationalstaates und ließen diesen mit den Werten von Einigkeit, Recht und Freiheit Realität werden.
Wie bei vielen anderen Nationen auch, handelte es sich um einen langjährigen Prozess mit vielen Höhen und Tiefen. Diese historische Entwicklung muss auch heute noch einen angemessenen Stellenwert in der deutschen Geschichts- und Erinnerungspolitik einnehmen. Denn die Bundesrepublik fußt auf den Fundamenten des 1871 gebildeten Nationalstaates. Viele der nach wie vor bis heute geltenden Gesetze und Normen haben ihren Ursprung im Kaiserreich. So unter anderem das allgemeine und gleiche Wahlrecht – anfänglich wie in ganz Europa nur für Männer –; die Herausbildung eines modernen demokratischen Parteiensystems; die Vereinheitlichung von Münzen, Maßen und Gewichten; die Fortentwicklung des Wirtschafts-, Niederlassungs- und Handelsrechts sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches; aber auch die bahnbrechende allgemeine Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, ursprünglich Invaliditäts- und Altersversicherung). In sozialpolitischer Hinsicht wurde Deutschland weltweit führend und zum Vorbild.
Dies alles hat den Rahmen für die Ausübung der Volkssouveränität in unserem freiheitlichen und sozialen Rechtsstaat erst ermöglicht. Zudem trug die Gründung des Nationalstaates zum wirtschaftlichen Aufstiegs Deutschlands bei. Ohne die großen Erfindungen und zahlreichen Patente deutscher Tüftler und Wissenschaftler hätte sich unser Heimatland nicht zu dem entwickeln können, was es bis heute geblieben ist: eine der führenden Industrienationen der Welt.
Dies alles zeigt, dass Nation, Identität und Demokratie untrennbar mit der Souveränität eines Nationalstaates verbunden sind. Nur indem man die Vielfalt der europäischen Völker und die Eigenständigkeit der Nationalstaaten bewahrt, lassen sich unsere freiheitlichen Errungenschaften der letzten 150 Jahre erhalten und weiterentwickeln.
Berlin, den 18. Januar 2021
AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
AfD-Fraktion Bayerischen Landtag
AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin
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AfD Bremische Bürgerschaft
AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft
AfD-Fraktion im Hessischen Landtag
AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern
AfD-Gruppe im Niedersächsischen Landtag
AfD- Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen
AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
AfD-Fraktion im Landtag des Saarlandes
AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt
AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag
AfD-Gruppe im Landtag Schleswig-Holstein
AfD-Fraktion im Thüringer Landtag