Auf Geheiß eines Abgeordneten der Grünen hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst (GBD) des Landtags Sachsen-Anhalt ein Gutachten angefertigt, wonach das von der AfD-Fraktion eingerichtete Meldeportal für Verstöße gegen die politische Neutralitätspflicht an Schulen nicht mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar und also rechtswidrig sei.
Dazu erklärt PD Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher der AfD-Landtagsfraktion für Bildung, Kultur und Wissenschaft: „Die Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. Unser Meldeportal ist nichts anderes als eine vereinfachte Möglichkeit, eine E-Mail an die Fraktion zu schreiben. Das kann nicht gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Wir legen keine Dossiers an, bauen keine Datenbank auf, veröffentlichen keine personenbezogenen Daten, sondern verwenden die eingehenden Informationen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen ausschließlich für die parlamentarische Arbeit.
Was aber die politische Dimension betrifft, so ist der Vorwurf, die AfD habe eine Denunziationsplattform geschaffen, an Heuchelei nicht mehr zu überbieten. Linke Parteien und Politiker betreiben weitreichende Denunziationsnetzwerke, die jeden patriotischen Lehrer oder Universitätsdozenten denunzieren, unter Druck setzen und auf Knopfdruck regelrechte Schmutzkampagnen organisieren. Davon können beispielsweise ein Professor Rauscher aus Leipzig, aber auch ich selbst ein Lied singen. Das ist das Denunziantentum, unter dem unsere Demokratie leidet und auch dagegen richtet sich unser Meldeportal! Gerade der Versuch, uns nun mit einem abwegigen Gutachten mundtot zu machen, zeigt: Unser Meldeportal ist bitternötig!“