Zum Inhalt springen

AfD-Mitgliedschaft führt nicht zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

Der Abgeordnete und Sprecher für Jagd- und Schützenwesen der AfD-Landtagsfraktion, Florian Schröder, erklärt zu den Folgen der Einstufung der AfD als Verdachtsfall für Jäger und Sportschützen:

„Die AfD verfolgt weder Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung noch gegen die Völkerverständigung. Die AfD verfolgt keine verfassungsfeindlichen Ziele. Deshalb gehen wir gegen das falsche Urteil des Amtsgerichts Köln vor, welches unsere Partei als Verdachtsfall einstufte. Wir wissen, dass unsere Mitglieder als Legalwaffenbesitzer sowohl traditionsverbunden als auch besonders gesetzestreu sind. Seit der Gründung der AfD haben wir uns in Satzungen, Programmen und Beschlüssen uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt. Wir treten alle geschlossen für die Werte des Grundgesetzes ein. Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall ist nicht berechtigt.“