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AfD: Richtigstellung zur Berichterstattung der Mitteldeutschen Zeitung zum Untersuchungsausschuss Beraterverträge

Offener Brief von Robert Farle, MdL, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

Sehr geehrter Herr Chefredakteur,

mit großem Erstaunen habe ich Ihre heutige Berichterstattung zur Ankündigung der Kenia-Koalition, einen eigenen Untersuchungsausschuss ins Leben rufen zu wollen, gelesen.

Sie schreiben, die AfD-Fraktion habe „gleichzeitig“ angekündigt, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen, der Antrag sei aber erst nach Ende des Koalitionsausschusses eingereicht worden (MZ vom 21.09.2016, „Kenia kontrolliert sich selbst“). Noch hanebüchener wird die Darstellung allerdings in dem Kommentar zum Thema. Sie schreiben hier, die Kenia-Koalition sei der Opposition damit zuvorgekommen, die AfD habe zu lange gezögert. Den Antrag nach dem Koalitionsausschuss einzureichen, genüge nicht (MZ vom 21.09.2016, Kommentar von K. G.).Fakt ist: Die AfD-Fraktion hat zuletzt in der vergangenen Woche angekündigt, einen Untersuchungsausschuss beantragen zu wollen. Dieser wurde seitdem ausgearbeitet, am Montag fertiggestellt und nach Unterschrift durch die AfD-Abgeordneten während der regulären Fraktionssitzung am Dienstag dem Landtag zugeleitet. Bis jetzt ist in der Landtagsverwaltung nur ein einziger Antrag zur Einberufung eines Untersuchungsausschusses eingegangen – und zwar der Antrag der AfD-Fraktion. Dieser ist rechtsgültig. Wenn die Kenia-Koalition mit einer Ankündigung nachzieht, ist dies grundsätzlich zu begrüßen, beschneidet unser originäres Minderheitenrecht aber nicht.


In Ihrer Berichterstattung erwecken Sie dagegen den Eindruck, die AfD-Fraktion habe den Untersuchungsausschuss als Reaktion auf die Ankündigung des Koalitionsausschusses beantragt. Diese Darstellung ist schlicht falsch. Die schwarz-rot-grüne Regierungskoalition hat gestern in einer Pressekonferenz zwar ausgeführt, einen Untersuchungsausschuss beantragen zu wollen. Doch weder wurde ein solcher dem Parlament bisher zugeleitet, noch hat die Kenia-Koalition überhaupt genau definiert, was denn nun der genaue Untersuchungsgegenstand sein soll. Das Oppositionsrecht, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen, darf unabhängig davon, dass wir die Ersten und bislang auch Einzigen sind, die tatsächlich konkret tätig geworden sind, im Übrigen auch nicht beschnitten werden.

Ich möchte an dieser Stelle auch betonen, dass es die Regierungskoalition ohne den Druck der AfD-Fraktion nicht für nötig befunden hätte, diesen Skandal aufzuklären. Im Gegenteil: Die CDU mit ihrem Staatskanzleichef Robra hat noch bis zuletzt versucht, Aufklärung in dieser Causa entschieden zu verhindern und die Vorgänge zu vertuschen.

Wir begrüßen jede Form der Aufklärung und freuen uns, wenn die Altparteien endlich gezwungen werden, sich mit den eigenen Fehltritten zu beschäftigen und für die Zukunft Rechtssicherheit zu schaffen, zumal das Problem der Beraterverträge ohne Absegnung durch das Parlament in Sachsen-Anhalt bereits seit Jahren besteht.

Unabhängig davon möchte ich aber darum bitten, dass Sie in Ihrer Berichterstattung und Ihren Analysen so fair bleiben, die tatsächlichen Abläufe nicht verzerrt wiederzugeben. Vielleicht kannten Sie die genauen Abläufe nicht, diese hätten Sie bei unserer Fraktion allerdings jederzeit in Erfahrung bringen können – und Ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht gemäß auch in Erfahrung bringen müssen. Sollten Ihnen die Abläufe doch bekannt gewesen seien, müssen wir Ihre Darstellung in diesem Fall als tendenziös bewerten. Was umso bedauerlicher ist, da wir von Ihrer Zeitung durchaus auch eine qualitativ hochwertige und ausgewogene Berichterstattung kennen. Leider ist dies hier – im Gegensatz zur Berichterstattung der Volksstimme und des MDR zum Thema – nicht der Fall.