Bei einer Schlägerei wurde Ende September ein 30-jähriger Mann in Wittenberg getötet. Die Polizei ermittelt gegen mindestens einen der tatbeteiligten Syrer wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Nur drei Tage nach dem Vorfall hatte sich die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau darauf festgelegt, dass es sich bei diesem Fall um eine Notwehrsituation gehandelt habe und der 30-jährige Wittenberger der Angreifer gewesen sei. Aufgrund der ungewöhnlich raschen Festlegung auf einen Notwehrakt haben die AfD-Mitglieder des Rechtsausschusses im Landtag einen Selbstbefassungsantrag zum Stand der Ermittlungen eingebracht, über den am Freitag im Ausschuss beraten werden wird.
Der rechtspolitische Sprecher und 3. stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion, Mario Lehmann, sagte dazu: „Es ist sehr unüblich, dass sich die Ermittlungsbehörden in einem solchen Fall so rasch auf eine Notwehrsituation festlegen. Das wirft für mich die Frage auf, ob hier nicht möglicherweise mit der schnellen Pressereaktion schlicht vermieden werden sollte, die Beteiligung von Asylbewerbern an kriminellen Handlungen weiter ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Wir erleben in Sachsen-Anhalt derzeit zu viele sogenannte Einzelfälle, die von Asylbewerbern begangen werden. Über Fälle von Schulhofgewalt lesen wir fast wöchentlich in den regionalen Zeitungen und auch in dieser Sitzung des Rechtsausschusses wird darüber zu reden sein. Unsere Bevölkerung ist verunsichert, dennoch darf das nicht dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft aus diesen Gründen eine zu frühe Festlegung trifft. Die AfD-Fraktion wünscht sich auch bei Fällen von Ausländerkriminalität dieselbe Ermittlungsintensität, wie sie zum Beispiel seit 12 Jahren im Fall Oury Jalloh an den Tag gelegt wird.“