Bei der heutigen Sitzung des Bildungsausschusses im Landtag von Sachsen-Anhalt sollte eine Anhörung zum neuen Stiftungsgesetz durchgeführt werden. Dieses Gesetz, das die Förderung politischer Stiftungen regelt, war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Förderpraxis auf der Grundlage bloßer Haushaltsvermerke für verfassungswidrig erklärt hatte. Erstritten hatte dieses Urteil die AfD, vertreten durch RA Dr. habil Ulrich Vosgerau. Bei Anhörungen im Ausschuss steht den Fraktionen das Recht zu, Sachverständige zu benennen. Die AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hatte eben jenen Ulrich Vosgerau ordnungsgemäß benannt, der nicht nur durch das besagte Karlsruher Urteil, sondern auch durch seinen Werdegang und seine Publikationen als ein Staatsrechtler ersten Ranges ausgewiesen ist. Der Vorsitzende des Ausschusses, Stephan Gerhard Stehli (CDU), hat Ulrich Vosgerau, nachdem seine Einladung am 5. Dezember 2023 zunächst bestätigt wurde, einen Tag vor der Anhörung jedoch ausgeladen. Die Begründung: Aufgrund seiner Teilnahme an einem Treffen zwischen Unternehmern, CDU-Mitgliedern und AfD-Mitgliedern in der Nähe von Berlin, bei dem migrationspolitische Fragen erörtert wurden und das linksextreme Kreise ausgeforscht hatten, sei zu befürchten, dass die Anhörung durch sachfremde „Fragestellungen überlagert“ werde.
Dazu erklärt Dr. Hans-Thomas Tillschneider, Sprecher der AfD-Fraktion für Bildung, Kultur und Wissenschaft: „Sollte tatsächlich zu befürchten sein, dass die Diskussion ins Unsachliche abgleitet, wäre es gerade Aufgabe des Vorsitzenden, dem durch seine Verhandlungsführung gegenzusteuern. Es ist aber klar, dass diese Begründung nur vorgeschoben ist. In Wahrheit fürchten die regierungstragenden Fraktionen und die Scheinopposition der Grünen und Linken die herausragende Kompetenz und die rhetorische Schärfe, für die Ulrich Vosgerau bekannt ist.
Diese Ausladung ist eine Bankrotterklärung der Verantwortlichen auf ganzer Linie und stellt darüber hinaus einen eklatanten Bruch parlamentarischer Gepflogenheiten dar. Die Opposition wird ihrer Mitwirkungsrechte im Ausschuss beschnitten. Da wir nicht bereit sind, als Statisten im Ausschuss zu sitzen, damit der trügerische Schein eines demokratischen Verfahrens gewahrt bleibe, haben wir geschlossen die Sitzung verlassen. Dr. Andreas Graudin, der Vorsitzende der Friedrich-Friesen-Stiftung, die von der AfD Sachsen-Anhalt als parteinahe Stiftung anerkannt ist, hat sich aus Solidarität angeschlossen. Der gesamte Vorgang zeigt: Die Feinde der Demokratie und der Verfassung in diesem Land sitzen nicht in den Reihen der patriotischen Opposition, sondern der Altparteien!“