Zu den aktuellen Entwicklungen rund um den Todesfall von Markus B. in Köthen sagte der AfD-Landtagsfraktionsvorsitzende, Oliver Kirchner, heute im Landtag:
„Ich begrüße ausdrücklich, dass die Staatsanwaltschaft in der heutigen Pressekonferenz deutlich gemacht hat, dass die Aussagen der Zeugin, deren Tondokument wir gestern zum Teil zitiert haben, zentraler Bestandteil der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens sein werden.
Was ich für mich und meine Fraktion allerdings entschieden abweise, sind die Behauptungen des Ministerpräsidenten und des Innenministers in den Medien, die AfD-Fraktion habe Rechtsmedizinern unterstellt, dass sie Diagnosen und Gutachten fälschen würden oder habe der Landesregierung politische Einflussnahme auf die Ermittlungen vorgehalten. Das ist schlicht falsch und wurde von uns auch nie geäußert. Ich erwarte von der Landesregierung, dass sie diese unrichtigen Behauptungen unverzüglich zurücknimmt! Die Landesregierung erwartet von anderen stets Besonnenheit, dann muss sie aber auch mit gutem Beispiel vorangehen. Dies gilt auch für die undemokratischen Versuche, die AfD immer wieder in die rechtsextreme Ecke zu stellen.“
Der Köthener AfD-Abgeordnete Hannes Loth ergänzte: „Was wir in erster Linie an der Darstellung der Landesregierung in ihrer Pressekonferenz am Montag moniert haben, ist die Tatsache, dass sich die Beteiligten bei ihrer PK immer nur auf den Herzinfarkt als Todesursache zurückgezogen haben. Die AfD hat dies auch nicht bezweifelt. Die zentrale Frage ist aber, ob Markus B. ohne die vorherigen Gewaltattacken durch die Afghanen trotz seiner Herzkrankheit zum selben Zeitpunkt gestorben wäre. Es ist sicher richtig, dass Markus B. nicht totgeschlagen oder totgetreten wurde. Gleichwohl kann über den brutalen Angriff und die Misshandlungen nicht hinweggedacht werden. Dafür spricht schon der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Gewalteinwirkung und dem Tod des jungen Mannes.
Welchen konkreten Einfluss der brutale Angriff auf diesen Herzinfarkt gehabt hat, wird nach dem vollständigen, schriftlichen Befund durch die Rechtsmedizin zu bewerten sein. Wir haben volles Vertrauen in unseren Rechtsstaat und unsere Behörden. Unsere Kritik galt der verkürzten Kommunikation der Landesregierung, die geeignet war, bei jedem Zuhörer oder Leser den Eindruck zu vermitteln, der Tod sei völlig losgelöst von den vorherigen Gewaltakten eingetreten!“