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Alarmierende Zahlen: Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind überproportional tatverdächtig

Die aktuelle Kriminalstatistik der Polizei für das Jahr 2023 offenbart: der Ausländeranteil an der Zahl der Tatverdächtigen hat sich signifikant erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt die Steigerung der Ausländerkriminalität etwa 18 Prozent, wie zahlreiche Medien berichtet haben. Von allen Tatverdächtigen haben mehr als 41 Prozent keinen deutschen Pass. Der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtbevölkerung beträgt jedoch nur 15 Prozent. Das bedeutet, dass Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft überproportional tatverdächtig sind.

Matthias Büttner (Staßfurt), innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, bringt es auf den Punkt: „Diese bedrohliche Entwicklung haben wir bereits mit Beginn der unkontrollierten Migration prognostiziert. Bis heute aber verschließen die politisch Verantwortlichen in Bund und Land die Augen vor der Realität. Allen voran ignorierte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bisher konsequent die Tatsache, dass wir es nicht mit sogenannten Schutzsuchenden, sondern mit Wirtschaftsmigranten zu tun haben. Unstrittig ist, dass jede kriminelle Straftat inakzeptabel ist und sanktioniert gehört. Dabei spielt die Nationalität keine Rolle. Aber fernab jeglicher Objektivität trägt das stramme Festhalten an anhaltend unkontrollierter Zuwanderung dazu bei, dass die Sicherheit unseres Landes zunehmend aus den Fugen gerät.

Die aktuell vorliegenden Zahlen der Kriminalstatistik lügen nicht. Noch vor wenigen Wochen und Monaten wurde uns für die klare Benennung eben dieser Fakten ‚Hetze gegen Ausländer‘ unterstellt. Hier zeigt sich wieder einmal mehr das bewusste Framing der politischen Elite, die keine Gelegenheit auslässt, die Oppositionspartei AfD als ‚Rechtspopulisten‘ zu brandmarken. Wir als AfD sehen uns durch die Kriminalstatistik in unseren bis dato als ‚rechtspopulistisch‘ abgestempelten Forderungen bestätigt. Es kann nur eine Konsequenz geben: Wir brauchen ein knallhartes Einwanderungsgesetz. Kriminelle Ausländer müssen konsequent und unverzüglich abgeschoben werden.“