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Altersfeststellung im Gerichtsverfahren

Aus den Antworten auf meine Kleinen Anfragen 7/1826 (Drs. 7/3199) und 7/1940 (Drs. 7/3437) ergibt sich, dass angeblich der originale Reisepass und der originale Familienregisterauszug des mutmaßlichen Totschlägers S. H. vorliegen. Die Landesregierung erhebt absolut keine Zweifel an der Echtheit der angeblich vorliegenden Dokumente und zieht nicht einmal die theoretische Möglichkeit in Betracht, dass es sich um gefälschte oder illegal beschaffte Dokumente handeln könnte. Im Verlauf des Ermittlungsverfahrens haben die Eltern des Opfers als Nebenkläger mehrere Anträge auf Altersfeststellung gestellt, die von der Staatsanwaltschaft immer wieder mit Verweis auf das Vorliegen von originalen Dokumenten des Beschuldigten abgewiesen worden sind. Sogar ein beim Landgericht Magdeburg gestellter Antrag auf Altersfeststellung wurde letztmalig erst im März 2019 vom selbigen abgelehnt. Am 10. Mai 2019 hat nun wiederum des Landgericht Magdeburg plötzlich eine Altersfeststellung per Beschluss mit der Begründung angeordnet, vom Beschuldigten lägen keine Originalunterlagen vor.

Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Thomas Höse: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4762aak.pdf