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Angepasste Stornierungsbedingungen für neu zu buchende Schul‐ und Klassenfahrten sowie Hinweise zu 2‐G‐Regelungen in Zielgebieten

In einem Elternbrief vom 13. Dezember 2021 der Sekundarschule Raguhn für die Klasse 9 a zu einer geplanten Klassenfahrt nach Berlin, teilte der verantwortliche Pädagoge mit einem Auszug aus einem Schulleiterbrief (ohne nähere Angaben) mit, dass kein stornierungsfreier Abstand von der Reise genommen werden kann, wenn im Zielgebiet eine 2GRegelung gilt und somit eine An und Einreise nicht möglich ist, Schüler über 12 Jahre keinen stornierungsfreien Abstand von der Reise nehmen können, wenn diese nicht geimpft sind, die Entscheidung sich nicht impfen zu lassen zwar frei ist, mit den Folgen aber zu rechnen ist.

Die kleine Anfrage von Hannes Loth sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0633aak.pdf