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Anwendung des Bußgeldkatalogs der StVO

Medienberichten ist zu entnehmen, dass die Bußgeldstellen in Sachsen-Anhalt nach einer Aufforderung des Bundesverkehrsministeriums an die Länder, die seit dem 28. April 2020 geltenden Bußgeldregelungen nicht mehr anwenden und begonnen haben, auf dieser Grundlage verhängte Fahrverbote aufzuheben und die Fahrerlaubnisse an die Berechtigten zurückzuüberstellen. Es stellt sich daher die Frage der Rückabwicklung nicht nur rechtswidriger, sondern nichtiger Bescheide.

Die Kleine Anfrage von Mario Lehmann sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6610aak.pdf