Nach Aussagen des Ministers für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU), prüfe der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt den Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) sowie dessen Jugendorganisation Junge Alternative (JA) bereits seit dem Jahr 20171. Trotz dieser langanhaltenden Prüfung kam es dabei nicht zu gravierenden Erkenntnissen, die eine Beobachtung gemäß § 4 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) rechtfertigen würde, wie ebenfalls Innenminister Stahlknecht noch im Dezember 2018 wissen ließ.2 In der Politikwissenschaft wird regelmäßig die „[…] heterogen ausgeprägte Repräsentation der Gesellschaft innerhalb der AfD-Wählerschaft […]“3 betont. So kommt ferner auch der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Tom Thieme in einem Aufsatz für die dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat untergeordnete Bundeszentrale für politische Bildung zu dem Schluss, dass „[…] sich der demokratische oder rechtsextreme Charakter der AfD [wegen der internen Heterogenität] nicht eindeutig bestimmen [lässt] […]“4, auch grundsätzlich falle „[…] [i]n der Praxis […] die Abgrenzung zwischen Demokratie und (Rechts-)Extremismus mitunter schwer […]“5. Ähnliche Schlüsse zieht diesbezüglich auch die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) nach einer Befragung von AfD-Unterstützern. So seien nach Ansicht der KAS die im Rahmen der Studie befragten eine „[…] äußerst heterogene Gruppe […]“6, die „[…] sich auf (fast) keinen gemeinsamen Nenner bringen […]“7 ließen.
Die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6492aak.pdf