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Asyl- und Integrationskosten

Die Bundesländer sind für die Erstunterbringungs-, Essens-, Kleidungskosten sowie für das Taschengeld geflüchteter Menschen zuständig. Hier kommt der Königsteiner Schlüssel zum Einsatz, er gibt an, wie hoch die Quote der aufzunehmenden Flüchtlinge ist – dieser richtet sich nach Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl des jeweiligen Bundeslandes. Das Land Sachsen-Anhalt liegt jedoch schon deutlich über der Aufnahmequote. Die Kommunen sind an der Grenze der Finanzierbarkeit angekommen. Die Kommunen sind dazu angehalten, die Finanzierung zu kompensieren.

Die Kleine Anfrage von Oliver Kirchner sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier:  https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2003aak.pdf