Im Landkreis Mansfeld-Südharz sind die Leistungen für 15 Asylbewerber wegen der Verweigerung eines Hilfseinsatzes bei den Hochwasser-Aufräumarbeiten an der Helme gekürzt worden. Nach Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist eine Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit in begrenztem Umfang möglich. Laut Pressebericht wurden die sonst üblichen Leistungen für drei Monate auf die Hälfte reduziert.
Dazu sagt der AfD-Fraktionsvorsitzende Oliver Kirchner: „Die Verweigerungshaltung der angeblich Schutzsuchenden ihrem Gastland in Krisenlagen beiseitezustehen, zeigt nicht nur mangelnden charakterlichen Anstand, es untermauert auch die wahren Motive vieler Zugewanderter. Diese wissen zumeist die finanziellen Vorteile gerne zu nutzen, haben aber kein Interesse daran, etwas zum Gemeinwohl in Deutschland beizutragen. Als AfD fordern wir daher seit jeher die Umstellung auf Sach- statt Geldleistungen, um ein klares Signal zu senden. Dass von arbeitsfähigen Asylbewerbern eine Gegenleistung für die großzügige Rundumversorgung erwartet wird, sollte eine Selbstverständlichkeit sein, und das ist sie ganz sicher auch, zumindest in allen anderen Ländern der Welt.“